Leistungen der Pflegereform

Informationen zur aktuellen Coronavirus-Pandemie

Zur aktuellen Lage der Coronavirus-Pandemie lesen Sie bitte folgende Informationsschreiben:

Schützen Sie sich und andere vor dem Coronavirus

Patienteninfo SARS Covid-2 - September2022

BMG Impfung Plakat

 

 

 

Unsere Leistungen 
im Rahmen der Pflegeversicherung

KÖRPERPFLEGE
Waschen, Duschen, Baden, Haut- und Haarpflege,
An- und Auskleiden, Körper- und situationsgerechtes Lagern.

ERNÄHRUNG
Zubereiten von warmen Speisen, Mundgerechtes Vorbereiten der Nahrung,
Darreichung der Nahrung, Sondennahrung

MOBILITÄT
Sitz-, Geh- und Stehübungen, Passives, assistiertes oder aktives
funktionsgerechtes Bewegen im Bett.

HAUSWIRTSCHAFTLICHE VERSORGUNG und BETREUUNG
Einkaufen und notwendige Besorgungen, Reinigen der Wohnung,
Waschen und Pflegen der Wäsche und Kleidung.

PFLEGEBERATUNGSBESUCHE
für Pflegegeldempfänger und Sachleistungsempfänger

Sollten Sie in einem der 5 Pflegegrade eingruppiert sein und Pflegegeld erhalten, erbringen unsere speziell ausgebildeten Pflegeberater/innen für Sie die Pflichtberatungsbesuche für die Pflegegrade 2 bis 5 gemäß § 37,3 SGB XI und unterstützen Sie bei der Beantragung eines höheren Pflegegrades. Wenn Sie bereits Pflegesachleistungen erhalten, haben Sie ebenfalls Anspruch auf eine halbjährliche Pflegeberatung durch unsere Beratungsprofis.

In den Pflegegraden 2 und 3 sind die Beratungsbesuche halbjährlich, in den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich verpflichtend durchzuführen. Bei Nichteinhaltung besteht die Gefahr der Kürzung Ihres Pflegegeldes durch die Pflegekasse. Im Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf einen halbjährlichen Beratungsbesuch.

Unsere Pflegeberater/innen sind nach § 45 SGB XI zum Pflegeberater/in fortgebildet und befähigt Pflegeschulungen durchzuführen. Die Dauer des Pflegeberatungseinsatzes richtet sich nach Ihrem individuellen Beratungsbedarf. Die Folgebesuche werden durch uns terminiert, damit Sie nie wieder eine Pflichtberatung verpassen und durch Ihre Pflegekasse erinnert werden müssen.

 

VERHINDERUNGSPFLEGELeistungen bei Pflegeversicherung
zur Entlastung pflegender Angehöriger 
(z.B. als Urlaubs- oder Krankheitsvertretung)

ENTLASTUNGSLEISTUNGEN

(125,- EUR-Budget)
Erbringung von hauswirtschaftlichen Tätigkeiten sowie Betreuungsleistungen mit
denen pflegende Angehörige oder vergleichbar
Nahestehende entlastet werden (§ 45b SGB XI).

Gartenarbeiten und einfache Hausmeistertätigkeiten inclusive!